Das Umgangsrecht
mit den eigenen Kindern ist vielfach Streitpunkt bei Trennung und Scheidung.
Dabei wird die Verweigerung des Umgangs oft als Druckmittel gegen den anderen (Ehe-) Partner verwendet, um eigene Interessen durchzusetzen oder aber, um Rachegefühle zu befriedigen.
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten, den Ihnen zustehenden Umgang - der im Übrigen nicht nur als Recht der Eltern, sondern auch als Recht der Kinder ausgestaltet ist - zu erhalten.